Wenn Sie eine Gebäudeenergieberatung für Ihr vorhandenes Gebäude benötigen, sind Sie hier bei uns richtig. Wir sind in der Lage Ihnen einen Energieausweis zu erstellen und Ihnen eine ausführliche Gebäudeenergieberatung zu bieten. Denn mit einer Gebäudeenergieberatung sind Sie in der Lage durch gezielte bauliche Maßnahmen Ihre Heizkosten drastisch zu reduzieren und ein Energieausweis zeigt dann auch Ihren Mietern in welchem energetischen Zustand sich Ihr Gebäude befindet.
Was ist der Energieausweis/Energiepass?
Der Energieausweis für Gebäude wird in Deutschland zum 1. Juli 2008 Pflicht. Damit soll ein einheitliches Gütesiegel für Gebäude etabliert werden, das in leicht verständlicher Form Auskunft über die energetische Qualität von Immobilien gibt.
Der Energieausweis – häufig auch Energiepass genannt – soll
- den Energiebedarf von Häusern und Wohnungen „sichtbar“ machen,
- Energiesparpotenziale aufzeigen,
- mehr Transparenz und Vergleichbarkeit auf dem Immobilienmarkt herstellen
- und Impulse für die energetische Sanierung von Gebäuden auslösen.
Bislang musste in Deutschland nur bei der Errichtung von Neubauten, umfassenden Sanierungsmaßnahmen oder der Erweiterung von Gebäuden ein Energieausweis ausgestellt werden. Künftig wird er auch für Bestandsgebäude verlangt, allerdings nur im Falle eines „Nutzerwechsels“, also beispielsweise dem Verkauf oder der Neuvermietung. Vom Energieausweis betroffen sind sowohl Wohn- als auch Nichtwohngebäude.
Zum Hintergrund
Die Einführung von Energieausweisen geht auf die EU-Richtlinie zur „Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden“ zurück. Sie verpflichtet die Mitgliedsstaaten zur Umsetzung verschiedener Maßnahmen zur Energie- und CO2-Einsparung im Gebäudebereich. Die Richtlinie gibt jedoch nur den allgemeinen Rahmen vor. So sollen Energieausweise lediglich der Information dienen und maximal zehn Jahre gültig sein. Die weitere Ausgestaltung liegt in der Verantwortung der einzelnen Länder.
So ist die Regelung für die Energieausweise:
- Energieausweise müssen für Gebäude ausgestellt werden, die neu gebaut, verkauft, neu vermietet, verpachtet oder geleast werden.
- Wohngebäude, die vor 1965 fertiggestellt worden sind, unterliegen ab 1. Juli 2008 der Ausweispflicht, später errichtete Wohngebäude ab 1. Januar 2009. Für Nichtwohngebäude und „öffentlich zugängliche Dienstleistungsgebäude“ mit Publikumsverkehr ist als Starttermin der 1. Juli 2009 vorgesehen.
- Bis zum 1. Oktober 2008 kann generell zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis gewählt werden. Danach wird der Bedarfsausweis für Wohngebäude mit weniger als fünf Wohneinheiten und Bauantrag vor dem 1. November 1977 zur Pflicht. Für alle anderen besteht die Wahlfreiheit weiter.
- Energieausweise, die vor dem Inkrafttreten vom Bund, den Ländern, Landkreisen, Städten oder Gemeinden oder gemäß EnEV-Entwurf vom 25. April 2007 erstellt worden sind, bleiben gültig.
Bei Fragen oder Interesse können Sie sich auch gerne an uns per E-Mail wenden.
E-Mail: buero@energieberatung-ortmueller.de

